Staatliche Zulassung

Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen die staatliche Heilerlaubnis, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, auf Lebensdauer erteilt (und ist nur bei groben Rechts-Verstößen widerrufbar). Die Heilerlaubnis eröffnet Ihnen bundesweit die Möglichkeit, therapeutisch tätig zu sein, und ermöglicht Ihnen:


  • die eigenständige psychotherapeutische Tätigkeit
  • die Eröffnung einer eigenen psychotherapeutischen Praxis
  • das Führen des Titels "Heilpraktiker/in für Psychotherapie"
    bzw. "Heilpraktiker/in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"
  • den leichteren Zugang zu psychotherapeutischen Fachausbildungen und weiteren therapeutischen Qualifikationen, wie sie etwa der europäische Verband für Psychotherapie (EAP) vorsieht
  • Abrechnungen mit vielen privaten Krankenkassen


Ihre Anmeldung beim Gesundheitsamt besprechen wir detailliert zu Beginn unseres Vorbereitungskurses.

Zuständig für die amtsärztliche Überprüfung Ihrer psychiatrischen und psychotherapeutischen Grundkenntnisse ist das Gesundheitsamt Ihres ersten Wohnsitzes. 

Die Anmeldung setzt das vollendete 24. Lebensjahr, mindestens den Hauptschulabschluss, ein Führungszeugnis ohne Eintrag sowie „den Vollbesitz der körperlichen und geistigen Kräfte“ voraus.