Multimodale Kurzzeittherapie
Zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, bedarf es Erfahrung und sicherer Methodenkenntnis. Um den/die Patienten/in / Klienten/in zu unterstützen, ist oft die Kombination verschiedener Therapierichtungen sinnvoll.
In der amtsärztlichen Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz wird neben dem theoretisch-psychiatrischen Wissen auch Praxiswissen gefordert. Wir erörtern Fragen zur Praxiseröffnung und Praxisführung sowie zum Heilpraktikerrecht, Steuer- und Versicherungsrecht, da die freiberufliche Tätigkeit als Heilpraktiker/in, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, Rechtskenntnisse voraussetzt.
Für die Praxis wesentlich ist, einen Therapie- und Beratungsverlauf zu überblicken und sicher zu führen. Dabei kommt es in jedem psychotherapeutischem Gespräch darauf an, schnell einen guten Kontakt zum Patienten oder zur Patientin zu finden. Zugleich ist es wesentlich, früh einen Überblick über die Möglichkeiten des eigenen therapeutischen Angebots zu geben und transparent darzustellen.
Inhalte der Weiterbildung
- Praxiseröffnung und -führung
- Psychotherapeutische Grundhaltung
- Herstellen eines guten therapeutischen Rapports
- Anamnestische Methodik, Verdachtsdiagnose und Patientenaufklärung
- Konzeption eines Therapieverlaufes
- Antrag zur Kostenerstattung der Psychotherapie (Privatkassen)
- Einübung psychotherapeutischer Basis-Interventionen aus den Bereichen der Verhaltenstherapie, der Neuro-Linguistischen Psychotherapie, der Tiefenpsychologie
- Weitere verhaltenstherapeutische und tiefenpsychologische Interventionen
- Einführung in systemtherapeutische Techniken
Ihre Perspektiven
- Basisinterventionen eigenständig durchführen können
- innere Dynamik psychischer Konflikte erfassen können und psychotherapeutische Verfahren verantworten
- Wirkweisen von Interventionen kennen
Für die unterschiedlichen Therapie- bzw. Beratungsphasen wird der flexible Einsatz von Interventionstechniken in Klein- und Lerngruppen eingeübt.


