Gesundheitsämter in Deutschland -  Übersicht und Anmeldefristen zur Überprüfung

Die Prüfungszulassung können Sie bei der unteren Verwaltungsbehörde Ihres ersten Wohnsitzes beantragen (Landratsamt/Ordnungsamt). Von dort wird Ihr Antrag an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Unter folgendem Link erhalten Sie nähere Informationen über die Gesundheitsämter in Deutschland.

Die einzelnen Bundesländer haben gemäß ihren eigenen Durchführungsverordnungen zum Heilpraktikergesetz den Prüfungsablauf unterschiedlich geregelt. So führt etwa das Gesundheitsamt Mainz die Überprüfung für alle Bewerber aus ganz Rheinland-Pfalz zentral durch - ins Hessen dagegen leiten die regionalen Gesundheitsämter der 21 Landkreise bzw. 5 kreisfreien Städte die Überprüfungen in eigener Regie.

Zu beachten sind unterschiedliche Anmeldefristen. In der Regel beträgt die Anmeldefrist 3 Monate vor Prüfungstermin. Dies kann sich jedoch bei entsprechender Nachfrage zur Prüfung kurzfristig auf 1 Jahr erhöhen. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig anzumelden. Dies sollte erst nach Rücksprache mit uns erfolgen, da die Anfordernisse an den unterschiedlichen Gesundheitsämtern sehr unterschiedlich sind.

Nähere Information finden Sie unter Anmeldung.