Anmeldung zur Heilpraktiker Überprüfung und Prüfungsvoraussetzungen
Zuständig für die amtsärztliche Überprüfung Ihrer psychiatrischen und psychotherapeutischen Grundkenntnisse ist regulär das Gesundheitsamt Ihres ersten Wohnsitzes.
Die Anmeldung setzt das vollendete 24. Lebensjahr, mindestens den Hauptschulabschluss, ein Führungszeugnis ohne Eintrag sowie „den Vollbesitz der körperlichen und geistigen Kräfte“ voraus.
Die Prüfungszulassung wird beantragt über die untere Verwaltungsbehörde Ihres ersten Wohnsitzes (Landratsamt/Ordnungsamt o.ä.). Von dort wird Ihr Antrag an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Für Ihre Anmeldung zur Heilpraktiker-Prüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis und Geburtsurkunde
- Quittung des Einwohnermeldeamtes über die Beantragung eine polizeilichen Führungszeugnisses mit dem Verwendungszweck "Heilpraktikerprüfung" - maximal drei Monate vor Antragsstellung angefordert
- Schulabschluss-Zeugnis und, wenn möglich, ergänzende Unterlagen über Fortbildung zu den Themen Psychotherapie, Kommunikation, Konfliktführung, Entspannungsverfahren, therapeutische Selbsterfahrung u.a.
- Ärztliches Attest, bei Antragstellung maximal drei Monate alt, das bescheinigt, dass “weder infolge eines körperlichen Leidens noch wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte noch wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt"
- tabellarischer Lebenslauf, ergänzt durch Belege über Tätigkeit/Ausbildungen (Kurse, Wochenendschulungen u. ä.), die „psychotherapie-nahe“ sind (Beratung, Gesprächsführung, Entspannungstechniken, Gruppenleitung, Menschenführung u.a.)
- falls vom Gesundheitsamt erfragt – Aussage über die angestrebte psychotherapeutische Tätigkeit als Heilpraktiker/in (z. B. zunächst Behandlung von leichten reaktiven Störungen)
Die Gebühr für die schriftliche und mündliche Prüfung beträgt, je nach Gesundheitsamt, zwischen 400,- € und 500,- €.