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Kontakt

Institut für psychotherapeutische Weiterbildung - Peter J. Winzen

Am Dornbusch 9
60320, Frankfurt am Main

Fon (069) 9520 9583
Fax (069) 9520 9584

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Heilpraktikerschule-PsychotherapieHeilpraktikerschule-Psychotherapie

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Ausbildung Psychotherapie

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin ist national jeweils unterschiedlich geregelt. So unterscheiden sich besonders die Zugangsbedingungen erheblich. - In Deutschland bestehen zwei Wege, um eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie zu erhalten.

                                                              Weiterbildungen 
                                                              Therapie & Kulturtheorien
                                                              aktuelle Entwicklungen & Forschungen
                                                Supervision  & Intervision
                                                Laufende Besprechung eigener Fälle
                                                Kollegiale Gruppe & Praxisbegleitung
                           Tiefenpsychologie & Traumatherapie
                           Grundsätze der Therapeutik & Praxiseröffnung
                           Kurzzeittherapien & Langzeittherapie

   Therapieerlaubnis: HeilpraktikerIn (Psychotherapie)
   Diagnostik: Wie erkenne ich Störungen?
   Prüfungsvorbereitung & ämtsärztliche Überprüfung

 

Der approbierte Bereich:

Nach Abschluss eines Medizin- und/oder Psychologiestudiums können an entsprechend zertifizierten Instituten Ausbildungen in Psychoanalyse/Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder in Verhaltenstherapie absolviert und mit den Abschlüssen "medizinische(r) PsychotherapeutIn" bzw. "psychologische(r) PsychotherapeutIn" abgeschlossen werden. Mit solchen Abschlüssen kann eine Kassenzulassung beantragt werden, um die Berechtigung für kassenfinanzierte Psychotherapien zu erhalten. In unserem Lehrgang Tiefenpsychologie und Psychoanalyse wird ein Wissenstand und eine therapeutische Haltung auf approbiertem Niveau vermittelt, die bei den privaten Krankenkassen z. Tl. Anerkennung findet.

Der nicht approbierte Bereich:

Gemäß dem Heilpraktikergesetz kann eine amtsärtzliche Überprüfung abgelegt werden. In dieser Überpüfung werden wesentlich diagnositsche Kenntnisse abgefragt. Nach erfolgreicher Überprüfung wird die Therapieerlaubnis erteilt. Für eine erfolgreiche therapeutische Existenz und Praxis sind gleichwohl eigenständig organsierte und freiwillig absolvierte Weiterbildung geboten. Da diese Weiterbildungen (bislang) nicht weiter reguliert sind, besteht dabei die Chance, über die naturwissenschaftlich-medizinisch fokusierte Therapieausbidung auch an philosophisch, sozialpsychologisch und kulturtheoretische Traditionen anzuknüpfen, die von Anbeginn die Psychotherapie begleitet haben.

Wir bieten für den nicht approbierten Bereich folgende Aus- und Weiterbildungen an, die zwar aufeinander aufbauen, gleichwohl eigenständig nach freier Wahl (modular) belegt werden können. Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch, wenn Sie wünschen.